Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturen ( Leistungsbedingungen )

der Firma Speedy Autoglas Eichenstraße 2, 82061 Neuried bei München

1. Geltungsbereich

1.1 Verkäufe, Lieferungen und Montageleistungen sowie Reparaturarbeiten der Firma Speedy Autoglas erfolgen
ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Montage-
leistungen und Reparaturen („Leistungsbedingungen“), die der Kunde durch Erteilung des Auftrages oder die
Entgegennahme der Leistungen anerkennt.

Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender
Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn Speedy Autoglas diesen nicht ausdrücklich
widerspricht.

1.2 Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den folgenden
Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von Speedy Autoglas sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung
von Speedy Autoglas oder die Erbringung der Leistung durch Speedy Autoglas zustande und richtet sich nach
dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen.

3. Leistungsfristen und – Termine , Gefahrübergang

3.1 Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Speedy Autoglas schriftlich bestätigt
worden sind und der Kunde Speedy Autoglas alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen
und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa Vereinbarte Anzahlungen vereinba-
rungsgemäß gezahlt sowie erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat.

3.2 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Speedy Autoglas liegende und von
Speedy Autoglas nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeits-
kämpfen entbinden Speedy Autoglas für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte
Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angeme-
ssener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist
jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Sofern Speedy Autoglas für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie
nicht selbst herstellt und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist Speedy Autoglas zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt, soweit Speedy Autoglas von ihren Lieferanten nicht beliefert wird. Dies gilt jedoch nur,
wenn Speedy Autoglas die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und ein entsprechendes ( kongruentes )
Deckungsgeschäft über die Belieferung mit den Liefergegenständen mit einem zuverlässigen Lieferanten abge-
schlossen hat. In diesem Fall wird Speedy Autoglas den Kunden unverzüglich über die Nichterfüllbarkeit der
Leistungen informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.

3.4 Verzögern sich die Leistungen von Speedy Autoglas, ist der Kunde nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
wenn Speedy Autoglas die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur
Leistung erfolglos verstrichen ist.

3.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Speedy Autoglas
unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand und/oder den Gegenstand, an dem die
Montageleistungen erbracht wurden oder erbracht werden sollen, auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern.

3.6 Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen oder den Kunden
selbst auf den Kunden über. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden
Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den
Kunden über.

4. Abnahme bei Reparatur

4.1 Der Kunde ist zur Abnahme der Reparatur verpflichtet, sobald Speedy Autoglas ihm die Beendigung der
Reparatur mitgeteilt hat.

4.2 Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von Speedy Autoglas gesetzten
Frist nicht nimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

5. Preise, Zahlungsbedingungen, Pfandrecht

5.1 Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach
der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Speedy Autoglas inklusive Verpackungs-,
Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen MwSt.

5.2 Jede Rechung ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird die Rech-
nung innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; bei erfolglosem Verstreichen dieser
Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt,
wenn Speedy Autoglas über den Betrag verfügen kann.

5.3 Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist.

5.4 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegen-
anspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.5 Speedy Autoglas steht wegen der Forderung aus diesem Vertrag für ihre Leistungen ein vertragliches
Pfandrecht an den aufgrund dieses Vertrages in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das Pfandrecht
besteht auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und sonstigen
Leistungen, soweit sie mit dem Gegenstand, an dem die Leistung erbracht wird, in Zusammenhang steht.

6. Eigentumsvorbehalt bei Lieferung an Unternehmer

6.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Speedy
Autoglas aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum von Speedy Autoglas.

6.2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Speedy Autoglas zu-
stehenden Saldoforderung.

6.3 Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte („Vorbehaltsprodukte“), ins-
besondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an
Speedy Autoglas ab; Speedy Autoglas nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde
die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so
gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen Speedy Autoglas
und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 15% des Preises entspricht.

6.4 Der Kunde wird Speedy Autoglas jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehalts-
produkte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an Speedy Autoglas abgetreten worden sind.
Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der
notwendigen Unterlagen Speedy Autoglas anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den
Eigentumsvorbehalt von Speedy Autoglas hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und
Ansprüche trägt der Kunde.

7. Beschaffenheit, Gewährleistung, Untersuchungspflicht bei Leistungen

7.1 Rechte des Kunden wegen Mängel des Liefergegenstandes setzten voraus, dass er die Leistungen
nach Übergabe überprüft und Speedy Autoglas Mängel unverzüglich, spätestens jedoch nach zwei
Wochen nach Übergabe, schriftlich mit.

7.2 Bei jeder Mängelrüge steht Speedy Autoglas das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstan-
deten Leistung bzw. des Liefergegenstandes zu. Mängel wird Speedy Autoglas nach eigener Wahl und
für den Kunden kostenlos oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache ( „Nacherfüllung“ )
sowie ggf. die Installation beseitigen.

7.3 Rechte des Kunden bei Mängel entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen
eintreten, z.B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere auch fehlerhafte
Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Kunden oder nicht geeignetes Zubehör, Ersatzteile,
Reparaturmaßnahmen oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse ( z B. Stein-
schlag, Unfall, Vandalismus oder Hagel ), sofern die Mängel nicht von Speedy Autoglas zu
vertreten sind.

7.4 Die zum Zwecke der Nacherfüllung entstehenden Kosten übernimmt Speedy Autoglas. Schlägt
die Nacherfüllung fehl, ist dem Kunden unzumutbar oder hat Speedy Autoglas sie nach §439 BGB
verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern
oder Schadenersatz gemäß Ziffer 9 oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.

8. Haftung und Schadenersatz

8.1 Die gesetzliche Haftung von Speedy Autoglas wird wie folgt beschränkt: (I) Speedy Autoglas haftet
der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die
leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnisess .(II) Speedy Autoglas
haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadenabwehr und Minderung zu treffen.

9. Garantiebedingungen

9.1 Speedy Autoglas gewährt dem Kunden zusätzlich zu den gesetzlichen Ansprüchen nachfolgende Garantie.

9.2 Speedy Autoglas garantiert dem Kunden eine Garantie auf Dichtigkeit von 5 Jahren bei erfolgtem Austausch
der Verglasung, bei erfolgter Reparatur der Verglasung eine Garantie von 2 Jahren.